Der Kiebitz steht als "stark gefährdet" auf der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel Bayerns (Quelle: Landesamt für Umwelt).

 

Im Landkreis Lichtenfels brüten noch etwa fünf bis zehn Kiebitz-Paare pro Jahr. Um die letzten Kiebitzbestände des Landkreises zu erhalten, ergreift die untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamtes Lichtenfels zusammen mit dem LBV besondere Maßnahmen.

 

Jedes einzelne Gelege wird von der UNB zusammen mit unserem LBV-Mitglied Gerd Glätzer erfasst und die jeweiligen Bewirtschafter werden über das Vorkommen informiert. Auf diese Weise können vorhandene Gelege bei der Ackerbewirtschaftung umfahren oder eine Bewirtschaftungsruhe vereinbart werden.

 

Für die Zusammenarbeit und landwirtschaftliche Ertragseinbußen erhalten Landwirte eine sogenannte „Kiebitzprämie“. Gerd Glätzer lobt dafür ausdrücklich die betroffenen Landwirte, die bereitwillig mithelfen.

 

Insbesondere Bodenbrüter reagieren sehr sensibel darauf, wenn beispielsweise Hunde in ihrer Nähe in Wiesen, Ufer- und Schilfbereichen herumstöbern. Die Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn der Eindringling noch mehrere hundert Meter entfernt ist – ohne dass die Spaziergänger bzw. Hundehalter das bemerken müssen.

 

Deshalb gilt zusätzlich im Zeitraum vom 01. März bis 31. August eine Anleinpflicht für Hunde im gesamten Vogelschutzgebiet "Täler von oberem Main, Unterer Rodach und Steinach". Zur Kennzeichnung des Gebietes wurden vor Ort zudem Schilder aufgestellt.

 

 

Naturschutzrecht
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lichtenfels zur Anleinpflicht für Hunde im Bereich des Vogelschutzgebiets „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ auf dem Gebiet des Landkreises Lichtenfels (und Übersichtslagepläne)
Amtsblatt-LIF-08-2020.pdf
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