In Zusammenarbeit mit der Quellschutzexpertin Eva Schubert von der LBV-Landesgeschäftsstelle in Hilpoltstein führten wir eine erneute Bestandserfassung der Feuersalamander im Landkreis Lichtenfels durch.
Die letzte Erfassung lag bereits 25 Jahre zurück und sollte aktualisiert werden. Diese Daten wurden an das Bayerische Landesamt für Umwelt weitergeleitet und dort für die Artenschutzkartierung verwendet (siehe auch http://www.lfu.bayern.de/natur/). Die genaue Erfassung seltener Tier- und Pflanzenarten ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit von Naturschutzbehörden, Kommunen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Feuersalamander bevorzugen strukturierte Laub- und Mischwälder mit natürlichen Quellen sowie klare und kühle Bachläufe für die Larven.
An einigen Stellen im Landkreis Lichtenfels wurden damals bereits Exemplare des Feuersalamanders nachgewiesen. Diese Orte wurden nun erneut aufgesucht, um zu überprüfen, ob der Feuersalamander dort noch vorkommt oder ob der Fundort erloschen ist. Aber auch neue Suchgebiete wurden erkundet.
Einige Mitglieder unserer Kreisgruppe waren deshalb auf der Suche im gesamten Landkreis Lichtenfels u.a. im Banzer Wald, im Langheimer Forst und rund um den Staffelberg. Wir konnten einige erwachsene Tiere, aber auch Larven dieser interessanten Salamanderart finden (siehe Bilder).
Weitere Infos auch unter http://www.lbv.de/unsere-arbeit/feuersalamander.html
Übrigens: Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Feuersalamander in Deutschland „besonders geschützt“. (Dies bedeutet unter anderem, dass die Tiere nicht eingefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Ein Verstoß dagegen kann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.)
Der Feuersalamander ist aktuell auf der Roten Liste der Tiere Bayerns als "gefährdet" eingestuft !
Falls Sie auch einen oder mehrere Feuersalamander im Landkreis Lichtenfels gesehen haben, können Sie uns den genauen Fundort und das Funddatum per email melden an: lichtenfels@lbv.de. Wir geben die Daten dann auch an das Landesamt für Umwelt und Naturschutz (LfU) entsprechend weiter.