Flächenbesitz: 5,5 Hektar

 

 

Beschreibung:
offene Sandflächen, kleine Teiche und Tümpel, Felsabbrüche


-Geschützter Landschaftsbestandteil-
ACHTUNG: BEFAHREN DES GELÄNDES MIT FAHRZEUGEN JEGLICHER ART VERBOTEN !
(siehe Verordnung des Landratsamtes Lichtenfels am Ende dieser Seite)

 

Bedeutende Tier- und Pflanzenarten:
Libellen, Wildbienen, Grabwespen, verschiedene Amphibien und Reptilien, verschiedene Pilzarten z.B. Lackpilze

 

Bereits 2007 untersuchte der Biologe Dr. Wolfgang Völkl (+) der TU München mehrere Sandgruben im Landkreis Lichtenfels, darunter auch das Abbaugebiet bei Gärtenroth. Im Zuge dessen konnte er dort die beachtliche Anzahl von 54 Wildbienen- und 20 Grabwespenarten feststellen. (einige davon stehen auf der Roten Liste Deutschlands!!) 

 

Nach Beendigung des Sandabbaus erwarb die LBV-Kreisgruppe Lichtenfels im Jahre 2012 diese wertvolle Rohbodenfläche mit einer Größe von etwa 3,5 ha, an deren Grenzen sowohl Offenland als auch Wald anschließen, die weitere 2 ha des Besitzes ausmachen. Gleichzeitig wurde die Sandgrube als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen.  

 

Neben den ausgedehnten Sandbodenflächen und südexponierten Steilhängen wird das Bild sowohl von temporären als auch ständig Wasser führenden Flachgewässern geprägt, die auf Libellen wie ein Magnet wirken. Bei einer Bestandserhebung 2017 konnten 27 Libellenarten festgestellt werden, darunter eine große Anzahl der Gemeinen Binsenjungfer, die Kleine Binsenjungfer, die Kleine Pechlibelle, die Frühe und Schwarze Heidelibelle sowie die Braune Mosaikjungfer. Sogar die Kleine Zangenlibelle und die Zweigestreifte Quelljungfer, die in gänzlich anderen Habitaten zu Hause sind, zählten zu den Besuchern. Berücksichtigt man ältere Libellen-Kartierungen des Landesamtes für Umwelt (LfU), so kommt man auf insgesamt 29 Libellenarten, was über ein Drittel der in Deutschland nachgewiesenen Arten ausmacht. 

 

Dominiert wird das Gebiet jedoch vom Dünen-Sandlaufkäfer, der dort in beträchtlicher Individuenzahl vorkommt. Richtet man seinen Blick gezielt auf den Boden, so kann man diese räuberisch lebenden Laufkäfer beobachten, wenn sie in Scharen, nur kurze Strecken über dem Boden fliegend, den menschlichen Schritten ausweichen. Bei genauerer Betrachtung mit dem Fernglas kann man die typisch weiß behaarten und rotgrün-metallisch schimmernden Beine sowie das formschöne „Tarnmuster“ auf den Deckflügeln erkennen. 

 

Aufgrund der Waldrandlage droht die Sandgrube durch den Einflug von Kiefern- und Birkensamen ihren Pioniercharakter zu verlieren, was langfristig auch das Ende der dortigen Artenvielfalt bedeuten würde. Daher wurden von der Kreisgruppe Lichtenfels 2015, 2017 und 2019 tausende kleiner Kiefern und Birken gerupft und entfernt.

 

Im Randbereich führten die Kreisgruppe und der Landschaftspflegeverband mehrere Baumfällungen durch und entbuschten die Steilhänge. Demnächst soll eine Bestandserhebung der Amphibien- und Reptilienvorkommen durchgeführt werden und seit 2019 wird die Sandgrube auch mit Ziegen beweidet.

 

 

Geschützter Landschaftsbestandteil - Sandgrube in der Gemarkung Gärtenroth
Geschützter Landschaftsbestandteil - Sandgrube in der Gemarkung Gärtenroth

Geschützter Landschaftsbestandteil    

Im Schutzgebiet („Sandgrube in der Gemarkung Gärtenroth“) ist es insbesondere verboten:

-die Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen zu zerstören sowie Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen oder zu beschädigen

-wildlebenden Tieren nachzustellen oder sie zu beunruhigen, ihre Entwicklungsformen sowie ihre Wohn- oder Zufluchtstätten zu entnehmen, zu zerstören oder zu beschädigen,

-Sachen jeglicher Art abzulagern oder das Gelände zu verunreinigen,

-zu zelten, zu lagern oder Feuer zu machen,

-mit Fahrzeugen aller Art zu fahren oder diese abzustellen,

-Flugmodelle aller Art zu betreiben,

-Hunde frei laufen zu lassen,

-zu lärmen und Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen.

 

 Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden! 

 

Ziel der Unterschutzstellung ist es:

-das kleinräumige Mosaik aus südexponierten Steilwänden, offenen Sandflächen, Ruderalstandorten, Tümpeln und Gehölzbeständen zu erhalten,

-den Lebensraum vieler teils seltener Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu entwickeln,

-den ökologischen Wert eines durch menschliche Tätigkeit gestalteten Sekundärlebensraums zu demonstrieren.  

Rechtsgrundlage  Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Sandgrube in der Gemarkung Gärtenroth“ vom 10.10.2012, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 7 des Landkreises Lichtenfels vom 29.10.2012.